Regattabestimmungen IG-Aasee Bocholt

  • Bocholter Wassersportverein 1920 e.V. (BWV)
  • Bocholter Yachtclub e.V. (BOH-YC)
  • SporthochseeseglerGemeinschaft Bocholt-Rhede e.V. (SGBR)

 

1. Stadtmeisterschaften

Vereine in Bocholt

Die zur Bocholter Stadtmeisterschaft zählenden drei Regatten werden von den Segelvereinen Bocholter Yachtclub (BOH-YC), Bocholter Wassersportverein (BWV) und SporthochseeseglerGemeinschaft Bocholt - Rhede (SGBR) ausgetragen. Die Termine werden zu Beginn des Jahres vom IG - Aasee - Ausschuss festgelegt.

Der Regattaausschuss legt die für das Jahr gültigen Yardstickzahlen fest, die von den Veröffentlichungen des DSV abweichen können. Es bleibt dem Ausschuss vorbehalten, Yardstickzahlen auch später zu ändern (neue Boote, revierbedingte Änderungen).

Änderungen gelten niemals rückwirkend. Proteste gegen diese Festlegung der Yardstickzahlen sind im Nachhinein nicht möglich.

Die Teilnahme an diesen Regatten ist frei, für die Stadtmeisterschaftswertung ist jeder Bocholter oder jeder Angehörige eines Bocholter Segelvereins teilnahmeberechtigt.

Es wird nach den gültigen WRS (Wettfahrtregeln -Segeln-), den Segelanweisungen und den Bedingungen des Regattaausschusses gesegelt und gewertet.

Für die für die Stadtmeisterschaft gewerteten Regatten gilt nicht das Boot, sondern der gemeldete Steuermann als Bewertungsgrundlage, ein Wechsel des Bootstyps ist nicht zulässig. Ein Wechsel des Bootes ist der Regattaleitung unmittelbar anzuzeigen.

 

2. Organisatorisches

Alle Vereine geben für die zur Stadtmeisterschaft zählenden Regatten gleiche Ausschreibungen heraus.

Das Startboot wird mit mindestens zwei Personen besetzt und muss mit allen notwendigen akustischen und optischen Signalen ausgestattet sein.

Zur Zeitnahme müssen mindestens zwei mitlaufende Stoppuhren vorhanden sein. Mindestens an der Raumtonne muss ein Tonnenrichter die ordnungsgemäße Durchfahrt der Boote kontrollieren, nach Möglichkeit sollte aber an jeder Tonne ein Tonnenrichter die Durchfahrt kontrollieren.

Die Wettfahrtleitung leitet ausschließlich die Wettfahrt und ist nicht beauftragt, Probleme, die den Regattaausschuss betreffen, zu lösen. Vor jeder Regatta ist von jedem der 3 Vereine ein Mitglied für das Schiedsgericht zu benennen.

 

2.1 Steuermannbesprechung

Die Steuermannbesprechung erfolgt nach Ermessen der Wettfahrtleitung, mindestens aber 30 Minuten vor dem Start eines Laufes.

 

2.2 Kurse

Eine Bahnkarte wird spätestens bei der Steuermannbesprechung ausgehändigt. Der zu segelnde Kurs wird (wenn nicht schon bei der Steuermannbesprechung) spätestens beim Vorbereitungssignal durch das Setzen der Kursflagge am Signalmast bekannt gegeben.

 

2.3 Startsignale

2.3.1 Zeitsignal

5 Minuten vor dem Start ein Schallsignal, gleichzeitig setzen der Klassen- und Kursflagge.

 

2.3.2 Vorbereitungssignal

  • 4 Minuten vor dem Start ein kurzes Schallsignal und setzen der Flagge "P" und "I"
  • 1 Minute vor dem Start ein langes Schallsignal und niederholen der Flagge "P" und "I"

 

2.3.3 Startsignal

Niederholen der Klassenflagge, gleichzeitig Schallsignal
Es gilt die 1-Minuten Regel
Das Startsignal gilt als 5Min. Signal für die jeweils folgende Klasse.

 

2.4 Frühstart

  • Einzelrückruf: durch Nennung der Segelnummer, Bootsname oder Person
  • Gesamtrückruf: 2 lange Töne und Setzen des ersten HilfsstandersEin neuer Start erfolgt 5 Minuten nach der letzten gestarteten Klasse.

 

2.5 Startlinie

Die Startlinie ist begrenzt durch zwei Bojen oder durch eine Boje und dem Signalmast auf dem Startschiff. Die Startlinie wird 5 Min. nach erfolgreichem Start der letzten Bootsklasse sofort aufgehoben.

 

2.6 Ziellinie

Die Ziellinie hat die gleiche Kennzeichnung wie die Startlinie, sie darf jedoch nur bei der Zieldurchfahrt durchfahren werden.

 

2.7 Bahnverkürzung

Eine Bahnverkürzung wird durch Setzen der Flagge "S" und / oder durch Zuruf der Wettfahrtleitung bekannt gegeben.

 

2.7.1 Zeitlimit

Nach Zieldurchgang des 1. Bootes jeder Klasse kann die Regattaleitung nach 30 Minuten die Wettfahrt für diese Klasse beenden.

 

2.8 Proteste

Siehe gültige WR -Segeln- Regel 60 ff. In Abänderung der Regel 61.a muss die Protestflagge gezeigt werden.
In Abänderung von Regel 42 der WR (Vortrieb, z.B. Pumpen) werden Verstöße ausschließlich durch die Regattaleitung geahndet. 1 Verwarnung = 1 Kringel (360°), 2 Verwarnung = DQ für die Wettfahrt.

 

2.9 Meldebestimmungen

Die Abgabe der Meldung zu einer Wettfahrt gilt als Bestätigung, dass das gemeldete Boot allen damit verbunden Anforderungen und Vorschriften entspricht und dass die Crew teilnahmeberechtigt ist. Die Meldung verpflichtet zur Zahlung eines Startgeldes. Die Meldung hat eine Woche vor Beginn der 1. Wettfahrt schriftlich beim Veranstalter vorzuliegen.

Der Veranstalter ist für die Eignung der gemeldeten Boote und Mannschaften nicht verantwortlich und übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art, die sich aus der Teilnahme an einer Wettfahrt ergeben. In Abänderung der WR Anhang H (Kennzeichnung auf Segeln) muss eine eindeutige Unterscheidungskennzeichnung lesbar auf dem Großsegel angebracht sein.

Werbung ist zulässig nach WR Kategorie C. Klassenvorschriften werden in diesem Punkt außer Kraft gesetzt.

 

3. Klassen

3.1. Regattaklasse

In dieser Klasse segeln alle Jugendlichen und Senioren mit regattaausgerüsteten Booten (z.B. 470 / 420 / Laser / FJ / Regattapirat). Für die Regatta wird gemeinsam gestartet und bewertet. Für die Stadtmeisterschaft wird nach Jugendlichen und Senioren getrennt bewertet, und zwar so, als ob der jeweils andere Teil nicht teilgenommen hätte.

 

3.2 Fahrtenboote

Diese Klasse umfasst alle Schulungsboote und Boote, die nach Alter des Bootes, der Crew oder ihrer Ausrüstung nicht in die Regattaklasse passen.

 

3.3 Jüngstenboote

Jüngstenboote (Opti, Teeny, L`Equipe etc.) starten gemeinsam, aber getrennt von den anderen Klassen, und werden gemeinsam nach Yardstickzahl gewertet.

 

4. Bewertung

4.1. Grundlagen

Es gilt das Low - Point - System und für die Wertung der Anhang A1 ff der gültigen WR .

 

4.2. Wertung

  • a) Zur Wertung einer Regatta sollten 4 Wettfahrten ausgeschrieben werden.
  • b) Sollten in einer Regatta 4 Wettfahrten zustande kommen ist ein Ergebnis nach WR Anhang A zu streichen.

 

4.3 Wertung zur Stadtmeisterschaft

Alle zustande gekommenen Läufe sind für die Ermittlung der Stadtmeister heranzuziehen, und so zu streichen, dass max. 9 gefahrene Läufe zur Wertung kommen.

420er 115
470er 106
505er 97
Achat 125
BM 12 qm 140
Byte 122
Conger 121
Contender 107
Cyclone 120
Delphino 119
Dijon 14 125
Dijon 16 115
Eikplast 1 134
Eikplast 2 129

Zusatz: Yardsticktabelle der IG-Aasee:

Ein Boot aus der Fahrtenbootklasse, das in dieser Liste nicht aufgeführt ist, wird für die erste Saison mit der DSV-Punktzahl + 4 gewertet.

 

* Piraten in der Regattaklasse segeln mit Yardstick 112.

Regattapiraten in der Fahrtenbootklasse segeln ohne Spinnaker mit Yardstick 115, die Benutzung aller Trimmeinrichtungen ist ausdrücklich erlaubt.

Fahrtenpiraten segeln mit Yardstick 119.

 

Unterscheidungsmerkmal ist die Verwendung des standardmäßigen Klappruders. Die Großschot ist mittig im Boot verankert ohne Verstellmöglichkeit, die Verwendung eines Travellers für die Großschot ist nicht gestattet. Falls nachgerüstet, ist dieser in Mittellage festzusetzen.