Segelanweisung Pfannkuchenregatta 08./09. Juli 2017

  1. Regeln
    Die Wettfahrten werden nach den Regeln gesegelt, wie sie in der Definition Regeln der WR der ISAF stehen.
  2. Mitteilungen für Teilnehmer
    Mitteilungen werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Diese befindet sich an der
    Verpflegungsstation.
  3. Änderung der Segelanweisungen
    Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens eine Stunde vor Auslaufbereitschaft des Tages
    ausgehängt, an dem sie gelten.
    Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt.
  4. Signale an Land
    Signale an Land werden am Flaggenmast gesetzt. Er befindet sich am Steg der IG Aasee.
    Wird Flagge Y an Land gesetzt, so gilt auf dem Wasser WR 40 jederzeit. Das ändert das Vorwort zum Teil 4
    der WR.
  5. Bahnen
    Die Wettfahrtleitung legt vor dem Startsignal gegen den Wind Bahnmarke 1. Die weiteren Bahnmarken
    werden gemäß Bahnskizze ausgelegt.
  6. Bahnmarken
    Die Bahnmarken sind die Bojen 1-3.
  7. Start
    Die Startlinie wird gebildet durch den Peilmast am Startschiff mit oranger Flagge und einer Boje mit
    orangener Flagge.
  8. Ziel
    Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast am Zielschiff mit blauer Flagge und einer Boje mit orangener
    Flagge.
  9. Strafsystem
    Es gilt Anhang P.
  10. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung
    Die Protestzeit beträgt 30 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten
    Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch oder Ende der Startverschiebung.
    Beginn, Reihenfolge und Ort der Proteste werden spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist an der
    Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt.
    Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum bereit zu halten
  11. Sicherheitsbestimmungen
    Der Schiffsführer ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst
    verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang (Änderung WR 4).
    Gibt ein Boot die Wettfahrt auf muss es unverzüglich die Wettfahrtleitung informieren.
  12. Funkverkehr und Telefon
    Ein Boot darf während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Mitteilungen über Funk erhalten, die nicht
    allen Teilnehmern zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Mobiltelefone.
  13. Parkordnung und Abfall
    Boote, Trailer und Autos müssen im Hafen und an Land in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt
    sein.
    Abfall muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.