Beitrags- und Gebührenordnung des Bocholter Yachtclub e.V.

in der Fassung vom 10.04.2024

 

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

  2. Die Gebührenordnung kann, mit Ausnahme der Nummern 1-4 dieser Ordnung, jederzeit durch den geschäftsführenden Vorstand geändert, aber nicht erweitert werden. Eine Erweiterung der Gebührenordnung oder Änderung der Nummern 1-4 bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Die geänderte Gebührenordnung tritt rückwirkend zum ersten Tag des Monats in Kraft, in dem der Beschluss zur Änderung gefasst wurde.

  3. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen. Die Beschreibung der Beitragsgruppen ist in der Satzung in § 3 beschrieben.

  4. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wurden als Jahresbeiträge wie folgt beschlossen:

    1. Jugendmitgliedschaft, 35 €
    2. Einzelmitgliedschaft, 150 €
    3. Einzelmitgliedschaft ermäßigt, 35 €
    4. Familienmitgliedschaft, 200 €

  5. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird im Jahr der Aufnahme anteilig (Anzahl der Monate ab Unterschrift des Aufnahmeantrages) berechnet.

  6. Der Mitgliedsbeitrag wird im Abbuchungsverfahren bezahlt und wird als Jahresbeitrag wiederkehrend zu zwei gleichen Teilen halbjährlich am 15. April und am 15. Oktober fällig. Der Einzug erfolgt entweder am Fälligkeitstag oder am ersten darauffolgenden Bankarbeitstag.

  7. Die Aufnahmegebühr beträgt 35 € und wird zum Eintritt in den Verein fällig. Sie wird im Abbuchungsverfahren bezahlt.